Wann muss die Praxisgebühr bezahlt werden?

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Seit dem 1.Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr wieder. Bis 31.12.2012 mussten Sie eine Praxisgebühr zahlen, ausser bei der Vorsorgeuntersuchung, Zahnsteinentfernung, Röntgenaufnahmen, Vitalitätsprüfung der Zähne und zur Zahnfleischkontrolle. Die Vorsorgeuntersuchung können sie zweimal jährlich durchführen lassen. Dabei ist einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung inklusive. Praxisgebühr (Quelle) Praxisgebühr Abschaffung (Bundesministerium für Gesundheit)