

Sie müssen keine Praxisgebühr zahlen bei der Vorsorgeuntersuchung, Zahnsteinentfernung, Röntgenaufnahmen, Vitalitätsprüfung der Zähne und zur Zahnfleischkontrolle.
Die Vorsorgeuntersuchung können sie zweimal jährlich durchführen lassen. Dabei ist einmal pro Jahr die Zahnsteinentfernung inklusive.